43.308 wahlberechtigte Hessinnen und Hessen können beim Staatsgerichtshof gegen ein Gesetz Verfassungsklage einreichen. In einem abstrakten Normenkontrollverfahren wird dann seine Verfassungsmäßigkeit überprüft. Da maßgebliche Experten das Studienbeitragsgesetz (StuBeiG) der CDU-Landesregierung für verfassungswidrig halten, rufen die hessischen ASten dazu auf, gemeinsam das Studienbeitragsgesetz und damit die Politik der Landesregierung vor den Staatsgerichtshof zu bringen.
Klagt mit und werbt im Freundes-, Bekannten-, und Familienkreis, an der Hochschule und auf den Straßen und Plätzen um weitere Klägerinnen und Kläger. Lasst uns die Hessische Verfassung verteidigen und unsere Kritik an Bildungs- und Sozialabbau weiter in die Öffentlichkeit tragen.